Die Krankenschwester und der Busfahrer, die Sparkassenangestellte
oder der Postbeamte: Sie alle und noch viele Andere mehr sind Teil des
öffentlichen Dienstes.
Zumindest können sie es sein. Denn an Berufen lässt der öffentliche
Dienst sich nicht festmachen. Auch nicht an den Fachbereichen der
Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft.
Beispielsweise kann eine Krankenschwester auch in einer Privatklinik
arbeiten und deren Tarifverträgen unterworfen sein. Unternehmen des
Nahverkehrs oder der Energieversorgung können in öffentlicher oder in
privater Hand sein.
In Fachbereichen und Fachgruppen hat die Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft ihre Mitglieder organisiert. Berufe und
Branchen, nicht Arbeitgeber oder Rechtsformen bestimmen diese
Zuordnung.
Gleichwohl gibt es fachübergreifende Gemeinsamkeiten für den
öffentlichen Dienst, zum Beispiel gemeinsame Tarifverträge über
Einkommen und Arbeitsbedingungen.
Nicht zuletzt deshalb steht hier diese Übersichtsseite für den
öffentlichen Dienst. Über die Navigationspunkte in der linken Spalte
gelangen Sie in die einzelnen Bereiche.